Gebietskonferenz für das FFH-Gebiet Nr. 4725-306 „Meißner und Meißner Vor-land“, hier Teilgebiet „Meißner Westteil“
Ziel des Schutzgebietssystems ist die Sicherung der Artenvielfalt und Lebensräume im Gebiet der europäischen Mitgliedstaaten. Die FFH-Gebiete sind mit Verordnung vom 31. Oktober 2016 (StAnz. 46, S. 1389) rechtlich gesichert.
Im Jahr 2013 wurde ein Bewirtschaftungsplan, der Maßnahmenplan, für das FFH-Gebiet Nr. 4725-306 „Meißner und Meißner Vorland“ gemäß § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I S. 629), aufbauend auf den Ergebnissen der Grunddatenerfassung, erstellt. Dieser stellt die Erhaltungsziele des Natura-2000-Gebietes dar und beschreibt Maßnahmen, die zur Sicherung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der zu schützenden Lebensraumtypen (LRT) und Arten geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich sind. Der Maßnahmenplan umfasst auch Maßnahmen für das Vogelschutzgebiet „Meißner“. Der Maßnahmenplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden.
Im Jahr 2020/2021 wurde im Rahmen der hessischen Lebensraum- und Biotoptypenkartierung (HLBK) die Situation des Gebietes überprüft und kartiert.
In einer Gebietskonferenz sollen nun die Ergebnisse der Grunddatenerhebung den Ergebnissen der aktuellen Lebensraumtyenkartierung gegenübergestellt werden, um die in den vergangenen Jahren erfolgten Pflegemaßnahmen und die Entwicklung des Schutzgebietes zu beurteilen und ggf. erforderliche Anpassungen vorzunehmen.
Aufgrund der Größe des FFH-Gebietes „Meißner- und Meißner Vorland“ werden mehrere Gebietskonferenzen für das FFH-Gebiet durchgeführt. Die Gebietskonferenz für das Teilgebiet „Meißner Westteil“ findet am Dienstag, den 07.10.2025 um 14:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Laudenbach, Weiße Gelster 38 in 37247 Großalmerode statt.
Eingeladen sind alle Eigentümer und Bewirtschafter der Flächen in diesem Teilbereich. Betroffene Bewirtschafter werden zudem über die Landrätin separat informiert.
Der Maßnahmenplan für das gesamte FFH-Gebiet „Meißner und Meißner-Vorland“ kann im Natureg-Viewer im Internet eingesehen werden: https://natureg.hessen.de/infomaterial/infomaterial_gebiet.php?GEBIETSNR=4725-306
Das Teilgebiet „Meißner Westteil“ umfasst folgenden Bereich:
Regierungspräsidium Kassel, Obere Naturschutzbehörde
Vorgenannte Bekanntmachung wird im Auftrag für das Regierungspräsidium Kassel öffentlich bekannt gemacht.
Der Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau
im Auftrag
gez. Gundlach
Fachbereichsleiter