Einsammeln von Sonderabfällen in Kleinmengen aus Haushaltungen und Kleingewerbe in Hessisch Lichtenau


In der 10. Kalenderwoche wird im Bereich der Stadt Hessisch Lichtenau wieder Sondermüll eingesammelt. Hierzu zählen u.a. folgende Stoffe:

          - Pflanzenschutz- und Behandlungsmittel         - Holzschutzmittel

          - Fotochemikalien                                            - Säuren und Laugen

          - Chemikalien                                                  - Haushaltsreiniger

          - Quecksilberthermometer                               - Leuchtstoffröhren

          - Lösungsmittel                                                - ölverschmutzte Betriebsmittel

          - Entwickler, Fixierbänder                                - Fett und Emulsionen

Die Entgegennahme erfolgt zu folgenden Zeiten:

Dienstag, den 3. März 2026

Friedrichsbrück

Feuerwehr/Hirschbergstr.

14.45 - 15.00 Uhr

Fürstenhagen

Mehrzweckhalle/Schulstr./Bus/Parkplatz

15.15 - 15.45 Uhr

Hess.Lichtenau 

Bürgerhaus/Sälzer Str./großer Parkplatz

13.15 - 14.30 Uhr

Hopfelde

Mehrzweckhalle/Blaues Wunder

11.00 - 11.15 Uhr

Küchen

Leipziger Str. / Vor der Kirche

10.00 - 10.15 Uhr

Reichenbach

Schlossstr. / Hauptstr.

10.30 - 10.45 Uhr

Velmeden

DGH/Karl-Peter-Str.

11.30 - 11.45 Uhr

Walburg

DGH/Richtung Hopfelde

12.00 - 12.15 Uhr


Folgende Annahmebedingungen sind zu beachten:

1. Die Annahme der Sonderabfälle erfolgt nur zu den festgelegten Zeiten an den im Fahrplan aufgeführten Standorten. Abfälle, die bereits beim Eintreffen des Entsor-gungsfahrzeuges an den Standorten abgestellt sind, werden nicht mitgenommen.

2. Die Annahme der Sonderabfälle aus privaten Haushaltungen erfolgt am Sammel-fahrzeug gebührenfrei.

3. Die Annahme der Sonderabfälle aus Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben erfolgt am Sammelfahrzeug und ist gebührenpflichtig.

4. Die Annahme der Sonderabfälle ist beschränkt auf 100 l bzw. 100 kg je Sammlung, das Gesamtgewicht bzw. das Gesamtvolumen eines Behältnisses darf 20 kg oder 20 l nicht übersteigen.

5. Nicht angenommen werden:

  • Sonderabfälle, die die Mengenbeschränkung (Nr. 4) überschreiten,
  • Sonderabfälle, die in nicht verschlossenen oder undichten Behältnissen angeliefert werden,
  • nicht näher definierbare Abfälle,
  • vermischte Sonderabfälle,
  • Hausmüll oder Sperrmüll, leere Behältnisse,
  • Autoreifen,
  • Munition, Kampfstoffe,
  • Druckgasflaschen,
  • infektiöse Abfälle
  • radioaktive Abfälle
  • Sprengstoffe

 

6. Das Umfüllen von Abfällen jeglicher Art am Fahrzeug ist nicht zulässig.

7. Zur Entlastung des Sondermüllfahrzeuges sollten folgende Abfälle nicht abgegeben werden:

Dispersionsfarben

Abgabemöglichkeit im Eingangsbereich der Deponie „Am Breitenberg“ in Meißner-Weidenhausen, Diese Farben werden dort eingedickt (ausgehärtet über den Restmüll)

Ausgehärtete Farben und Lackreste

Entsorgung zusammen mit dem Restmüll
Entleerte Behälter Entsorgung mit dem Restmüll oder ein Duales System, z.B. Grüner Punkt).
silberhaltige Fixierbänder
(in gewerblichen Großmengen)
Zugelassene Entsorgungswege für Sonderabfall zur Verwertung
Altöl Rückgabe beim Händler
Altmedikamente Rückgabe bei den Apotheken


8. Den Anordnungen des verantwortlichen Fachpersonals am Sammelfahrzeug ist unbedingt Folge zu leisten. Es entscheidet im Einzelfall über die Annahme.

Termin der Schulentsorgung im gesamten Kreisgebiet: operativ während der Sammlung.

Bitte nutzen Sie den kostenlosen Umweltservice und sorgen Sie dafür, dass Sonderabfälle nicht unkontrolliert in die Mülltonne bzw. in die Kanalisation gelangen. Sie leisten damit einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz.

 

Hessisch Lichtenau, den 16. Januar 2026             

Der Magistrat

der Stadt Hessisch Lichtenau

Im Auftrag:

gez.: Ludwig