stellenausschreibung

Auszubildender zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung (m/w/d)


Wenn Sie sich für eine qualifizierte Ausbildung auf unserer Kläranlage interessieren und zudem noch engagiert, freundlich, kommunikativ, zuverlässig, team- und konfliktfähig sind, dann haben wir genau das Richtige für Sie.

Während der dreijährigen Ausbildung lernen Sie alles rund um die Überwachung, Betreuung und Steuerung aller abwassertechnischen Anlagen innerhalb der Klärwerke und in den Pumpwerken und Regenüberlaufbecken des Kanalsystems der Stadt Hessisch Lichtenau. Chemische Grundlagen und elektrotechnische Kenntnisse sind ebenso Bestandteil der Ausbildung wie die Förderung sozialer Kompetenz.

Wenn Sie Spaß an Technik, Freude an Kundenbetreuung und Organisationstalent haben, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Voraussetzung für die Einstellung ist mindestens ein Haupt- oder Realschulabschluss oder ein vergleichbarer Bildungsstand sowie berufliches und fachliches Interesse und körperliche Belastbarkeit.

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung bieten wir sichere Zukunftsperspektiven mit guten Übernahmechancen. Zudem besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei entsprechender fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit den lückenlosen Nachweisen (Schulabschlusszeugnisse bzw. das letzte Zeugnis des Schuljahres 2023/2024) und tabellarischem Lebenslauf bis zum 16.05.2024

per E-Mail an bewerbung@hessisch-lichtenau.de

oder postalisch an den

Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau

FB 1 / Frau Hartmann

Landgrafenstraße 52

37235 Hessisch Lichtenau

Bewerbungsunterlagen können nach dem Auswahlverfahren nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlags rückübersandt werden. Kosten, die im Rahmen einer möglichen Vorstellung entstehen, werden nicht erstattet.