Briefwahl hier online beantragen
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und bereits Ihre Wahlbenachrichtigungskarte per Post erhalten haben!
Anlässlich der Kommunalwahlen am 15. März 2026 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Hessisch Lichtenau eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.
Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahl- und Stimmbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Der Webservice “Wahlschein im Internet“ steht für die Kommunalwahlen am 15. März 2026 allen Lichtenauer Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit vom 02.02.2026 bis einschließlich den 10.03.2026 zur Verfügung. Nur in diesem Zeitraum kann der Wahlschein über das Internet beantragt werden.
Für Fragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
(Telefon: (05602) 80 7- 123 oder 80 7- 120)
Wahlamt
Der Magistrat
der Stadt Hessisch Lichtenau
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon: 05602 807-123 oder 807- 120
Telefax: 05602 807-223
Zentrale 05602 807-0
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt


