Sie haben sich umgemeldet? Alle Infos zu Ihrem Wahlrecht hier:
Wer darf wählen?
Staatsangehörigkeit | Volljährig, geboren bis | Hauptwohnung in Hessisch Lichtenau mind. seit |
Deutsche und Unionsbürger | 15. März 2008 | 1. Februar 2026 |
Sie müssen in einem Hessisch Lichtenauer Wählerverzeichnis stehen! Sie sind nur in einem Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Stichtag 1. Februar 2026 mit Hauptwohnung im Hessisch Lichtenauer Melderegister gespeichert waren!
Wohnungsänderung und Berichtigungen ab dem 2. Februar 2026:
Sie sind nach Hessisch Lichtenau gezogen?
à Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Hessisch Lichtenau wählen!
Sie ziehen aus einer Kommune in Hessen zu:
- Sie können bis 22. Februar 2026 einen Antrag stellen (Kontaktdaten unten), um in Hessisch Lichtenau zu wählen oder
- Sie stellen keinen Antrag und wählen in Ihrer alten hessischen Kommune (bei Bedarf können Sie dort Briefwahl beantragen)
Sie ziehen aus einer Kommune außerhalb Hessens zu:
- Ihr Einzugsdatum liegt nach dem 1. Februar 2026: Sie sind nicht wahlberechtigt
- Ihr Einzugsdatum liegt vor dem 1. Februar 2026: Sie müssen sich bis zum 22. Februar 2026 beim Wahlamt melden, um in ein Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden (Kontaktdaten unten)!
Sie haben Ihre Hauptwohnung außerhalb Hessisch Lichtenaus zur Nebenwohnung und Ihre Hessisch Lichtenauer Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklärt:
Für Sie gelten die oben beschriebenen Regelungen und Fristen.
Ihre Hauptwohnung in Hessisch Lichtenau hat sich geändert?
Sie sind innerhalb Hessisch Lichtenaus umgezogen (Ummeldung) oder Sie haben Ihre Hessisch Lichtenauer Nebenwohnung mit Ihrer Hessisch Lichtenauer Hauptwohnung getauscht:
Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich. à Beachten Sie die Ortsbeiratswahl
Sie waren abgemeldet?
à Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!
Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau Fachbereich 3 – Wahlamt Landgrafenstraße 52 37235 Hessisch Lichtenau
Telefon: 05605 807 0 E-Mail: info@hessisch-lichtenau.de
| Briefwahl vor Ort in der Landgrafenstraße 52:
Montag bis Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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