Europawahl

Europawahl
Als einzige EU-Institution können die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union das Europäische Parlament alle fünf Jahre demokratisch wählen.
Die nächste Europawahl findet in Deutschland am 9. Juni 2024 statt.
Das Wahlalter für diese Europawahl wurde nach § 6 Europawahlgesetz von 18 auf 16 Jahre erstmalig herabgesetzt.
Für wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Hessisch Lichtenau wählen wollen und zur Europawahl 2019 noch nicht in einem Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen waren, ist zu beachten, dass sie einen „Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis“ stellen müssen.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Beide Anträge sowie weitere Infos zur Wahl finden Sie unter:
Informationen für Wählende - Die Bundeswahlleiterin
Sie interessieren sich für die Ergebnisse der vergangenen Europawahl am 26. Mai 2019 in Hessisch Lichtenau?
Die Ergebnisse finden Sie hier:
Europawahl - Europawahl 2019 Hessisch Lichtenau - Gesamtergebnis (ekom21cdn.de)
Sich an der Wahl aktiv beteiligen? Nutzen Sie die Gelegenheit mittendrin zu sein und ein Stück Demokratie „live“ zu erleben. Wenn Sie Interesse daran haben, beim Wahlprozess mitzuhelfen, so melden Sie sich gerne per Mail unter info@hessisch-lichtenau.de oder telefonisch unter 05602/807-123.

