Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Bebauungsplan I/53 "Am Kammersberg"
Bauleitplanung der Stadt Hessisch Lichtenau Bebauungsplan I/53 „Am Kammersberg“, Gemarkungen Hessisch Lichtenau und Fürs-tenhagen Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 192), wird hiermit bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hessisch Lichtenau am 13. Dezember 2019 folgende Beschlüsse gefasst hat:
Aufstellungsbeschluss
Für den Geltungsbereich Gemarkung Hessisch Lichtenau, Flur 23, Flurstücke 41/6 und 41/2 sowie in der Gemarkung Fürstenhagen, Flur 6, das Flurstück 17/3 komplett und in der Gemarkung Fürstenhagen, Flur 6, das Flurstück 17/6 teilweise mit einer gesamten Flächengröße von 0,9 ha wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/53 „Am Kammersberg“ Gemarkungen Hessisch Lichtenau und Fürstenhagen gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Der Zweck des vorliegenden Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 2019 errichtete Kindertagesstätte zu schaffen und den Standort langfristig zu sichern.
Der Geltungsbereich ist in der nachstehenden Übersicht gekennzeichnet:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Der Bebauungsplanvorentwurf wird gem. § 3 (1) BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom
10. August 2026 bis einschließlich 09. September 2026
auf der Homepage der Stadt Hessisch Lichtenau unter
https://www.hessisch-lichtenau.de/rathaus-politik/veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmachungen/
während des o.g. Zeitraumes zu jedermanns Information zur Einsicht und zum Download bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf dieser Seite erfolgt auch im Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan
Darüber hinaus werden die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden
Montag - Donnerstag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30
Freitag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
im Gebäude der Stadtverwaltung Hessisch Lichtenau, Landgrafenstraße 12, „Rote Schule“, Zimmer 4, 37235 Hessisch Lichtenau, öffentlich ausgelegt. Erläuterungen können bei der Stadt während dieser Zeit gegeben werden.
Während der Auslegungsfrist können zu dem Vorentwurf Stellungnahmen bevorzugt elektronisch (info@planung-henke.de) oder mündlich, schriftlich und zur Niederschrift abgegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4b BauGB das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Unterstützung des Ingenieurbüros Christoph Henke, Witzenhausen, durchgeführt wird.
Hessisch Lichtenau, den 06. August 2026
Der Magistrat der
der Stadt Hessisch Lichtenau
Gez. Dirk Oetzel, Bürgermeister

