8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Am Steinweg“ und „Auf dem Stückrasen“, Gemarkung Hessisch Lichtenau 


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hessisch Lichtenau hat in ihrer Sitzung am 24.08.2018 die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Am Steinweg“ und „Auf dem Stückrasen“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. 

Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung nebst Umweltbericht wurde gebilligt.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan mit Begründung sowie Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan bzw. dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, können von jedermann im Internet unter https://www.hessisch-lichtenau.de/wirtschaft-wohnen/bauen-in-hessisch-lichtenau/bebauungsplaene aufgerufen bzw. im Gebäude der Stadtverwaltung Hessisch Lichtenau, Landgrafenstraße 12, „Rote Schule“, 37235 Hessisch Lichtenau während der allgemeinen Dienststunden 

Montag - Donnerstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

eingesehen und über die Inhalte Auskünfte verlangt werden. Ein entsprechender Verweis auf die Internetpräsenz erfolgt auch im Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 (1) BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 (1) S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 (3) S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hessisch Lichtenau geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 (3) S. 1 und 2 BauGB sowie § 44 (4) BauGB hingewiesen. Danach bedarf es der fristgemäßen schriftlichen Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile. Diese Entschädigungsansprüche erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.

Die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Am Steinweg“ und „Auf dem Stückrasen“ tritt mit dem Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Hessisch Lichtenau, den 17. Juni 2026 
Der Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau

gez. Dirk Oetzel
Bürgermeister