Nachrückerbekanntmachung Jilg-Damen, Uda
Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
Der bei den Kommunalwahlen in den Ortsbeirat Walburg der Stadt Hessisch Lichtenau gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag Nr. 6 – Walburger Liste (WL)
Frau Melanie Heichler, Erzieherin, Hessisch Lichtenau
hat auf die Ausübung ihres Mandats verzichtet.
Gemäß § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich das Ausscheiden der bisherigen Vertreterin und als nachrückende Vertreterin folgenden, noch nicht berufene, Bewerberin des Wahlvorschlages Nr. 6 – Walburger Liste (WL)
Frau Uda Jilg-Dahmen, Ausbilderin, Hessisch Lichtenau
fest.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei der Gemeindewahlleiterin Ines Hartmann, schriftlich oder zur Niederschrift, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Hessisch Lichtenau, 19.06.2026
Die Gemeindewahlleiterin
der Stadt Hessisch Lichtenau
gez. Ines Hartmann

