Öffentliche Mahnung


1. Grundbesitzabgaben

  • Grundsteuer
  • Wassergeld
  • Schmutzwasser
  • Niederschlagswasser

2. Gewerbesteuervorauszahlung

Die Zahlungspflichtigen, die mit der Entrichtung der oben genannten Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch

öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens

29. Mai 2026

an die Stadtkasse auf eines der nachstehenden Konten zu überweisen.

Sparkasse Werra-Meissner

IBAN:  DE83 5225 0030 0053 0012 10            BIC:  HELADEF1ESW

VR-Bank Mitte eG

IBAN:  DE60 5226 0385 0001 8877 77            BIC:  GENODEF1ESW

Um Fehlbuchungen zu vermeiden, geben Sie bitte das korrekte Kassenzeichen an.

Nach Ablauf der gesetzten Frist ergeht eine schriftliche und gebührenpflichtige Mahnung.

Danach noch offenstehende Beträge werden durch die Stadtkasse Hessisch Lichtenau als Vollstreckungsbehörde zwangsweise eingezogen. Dies wäre mit weiteren Kosten verbunden.

 

Hessisch Lichtenau, den 22. Mai 2026                  

Der Magistrat

im Auftrag

                                                                                                

gez. Küllmer