Öffentliche Mahnung
1. Grundbesitzabgaben
- Grundsteuer
- Wassergeld
- Schmutzwasser
- Niederschlagswasser
2. Gewerbesteuervorauszahlung
Die Zahlungspflichtigen, die mit der Entrichtung der oben genannten Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch
öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens
29. Mai 2026
an die Stadtkasse auf eines der nachstehenden Konten zu überweisen.
Sparkasse Werra-Meissner
IBAN: DE83 5225 0030 0053 0012 10 BIC: HELADEF1ESW
VR-Bank Mitte eG
IBAN: DE60 5226 0385 0001 8877 77 BIC: GENODEF1ESW
Um Fehlbuchungen zu vermeiden, geben Sie bitte das korrekte Kassenzeichen an.
Nach Ablauf der gesetzten Frist ergeht eine schriftliche und gebührenpflichtige Mahnung.
Danach noch offenstehende Beträge werden durch die Stadtkasse Hessisch Lichtenau als Vollstreckungsbehörde zwangsweise eingezogen. Dies wäre mit weiteren Kosten verbunden.
Hessisch Lichtenau, den 22. Mai 2026
Der Magistrat
im Auftrag
gez. Küllmer

