Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung


1. In den genannten Gemarkungen hat

eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden.

2. Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:

Offenlegungszeitraum: 26.05.2026 bis 25.06.2026

Offenlegungsort: Finanzamt Werra-Meißner, Verwaltungsstelle Eschwege, Max-Woelm-Str. 5/7

Zimmer-Nummer: 3b

Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) ist in der Offenlegungsfrist zu nachstehenden Zeiten anwesend und steht für Auskünfte zu Verfügung:


Dienstag von 8:00 – 13:00 Uhr 


Um den Grundstückseigentümern Gelegenheit zu geben, die Schätzungsergebnisse an ihrem Wohnort einzusehen, wird zusätzlich eine besondere Offenlegung durchgeführt. Sie ist vorgesehen für


Termin: 10.06.2026 von 08:00 – 15:00 Uhr

Ort:    DGH Hollstein


3. Wer die Sprechtage des ALS und den besonderen Offenlegungstag nicht wahrnimmt, kann zwar die Schätzungsergebnisse einsehen, muss aber damit rechnen, den ALS nicht anzutreffen. Eigentumsunterlagen (Grundstücksverzeichnisse, Zuteilungsbescheide usw.) sind mitzubringen.

4. Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.

5. Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des

27.07.2026

beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

 Die Amtsleitung des Finanzamts