Allgemeinverfügung zur Einziehung eines Teilstückes der Straße „Töpferweg"


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hessisch Lichtenau hat in ihrer Sitzung am 27. August 2026 die Einziehung eines Teilstückes aus der Straße „Töpferweg" in der Gemarkung Retterode Flur 8 Flurstück 139/2 in der Größe von ca. 16 Quadratmetern beschlossen.

Bei dem einzuziehenden Teilstück handelt es sich um eine Teilfläche der Straßenbankette, die optisch und baulich bereits von der eigentlichen Fahrbahn getrennt und für den Verkehr entbehrlich ist.

Die Lage der Fläche kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Hessisch Lichtenau, Dienstgebäude „Rote Schule", Landgrafenstraße 12, Zimmer 2, 37235 Hessisch Lichtenau, in der Flurkarte eingesehen werden.

Die Einziehung des Teilstückes wird hiermit für die Dauer eines Monats öffentlich bekannt gemacht. Wird kein Widerspruch erhoben, endet mit Ablauf der Rechtsbehelfsbelehrung die Eigenschaft als öffentliche Fläche.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehende Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau, Bauamt „Rote Schule", Landgrafenstraße 12, Zimmer 4, Widerspruch erhoben werden.

37235 Hessisch Lichtenau, den 27. Oktober 2026

Der Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau
gez. Dirk Oetzel
Bürgermeister