Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Hollstein, Auszahlung Jagdpachtreinertrag 2025–2026


In der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Hollstein am 11. April 2026 wurde einstimmig beschlossen, den Jagdpachtreinertrag des Jagdjahres 2025/2026 an die Mitglieder auszuzahlen. Es wird um einen schriftlichen und unterschriebenen Antrag auf Auszahlung unter Nennung der Kontodaten (IBAN, BIC, Bank) gebeten. Verwenden Sie für die Antragstellung bitte den Vordruck „Antrag auf Auszahlung Jagdpachtreinertrag JJ 2025-2026“, den Sie hier herunterladen können

Mit dem Antrag auf Auszahlung erklären Sie, dass Sie die anteilige bejagbare Fläche grundbuchlich nachweisen können. Bitte beachten, dass auf Flächen, die im Rahmen des Autobahnbaues (A44) von Mitgliedern veräußert wurden, jedoch grundbuchlich wegen des noch laufenden Flurbereinigungsverfahrens noch nicht umgeschrieben wurden, kein Auszahlungsanspruch besteht. Die Anträge sind bis zum 30. Mai 2026 an den Jagdvorsteher Friedrich Pflüger, An der Hollsteine 27, 37235 Hessisch Lichtenau (Friedrich.Pflueger@t-online.de) zu richten. Die Auszahlung an die Antragsteller erfolgt am 15. Juni 2026

 

Friedrich Pflüger

(Jagdvorsteher)