Einsammeln von Sonderabfällen in Kleinmengen aus Haushaltungen und Kleingewerbe in Hessisch Lichtenau


- Pflanzenschutz- und Behandlungsmittel     - Holzschutzmittel

            - Fotochemikalien                                          - Säuren und Laugen

            - Chemikalien                                                 - Haushaltsreiniger

            - Quecksilberthermometer                             - Leuchtstoffröhren

            - Lösungsmittel                                              - ölverschmutzte Betriebsmittel

            - Entwickler, Fixierbänder                              - Fett und Emulsionen

 

Die Entgegennahme erfolgt zu folgenden Zeiten:

 

Mittwoch, den 2. September 2026

 

Stadtteil Küchen                          Leipziger Str./vor der Kirche          10:00 - 10:15 Uhr

Stadtteil Reichenbach                 Schloßstr./Klosterstr..                  10:30 - 10:45 Uhr

Stadtteil Hopfelde                        Mehrzweckhalle                          11:00 - 11:15 Uhr

Stadtteil Velmeden                      Dorfgemeinschaftshaus               11:30 - 11:45 Uhr

Stadtteil Walburg                         Dorfgemeinschaftshaus               12:00 - 12:15 Uhr

Kernstadt                                    Bürgerhaus                                 13:15 - 14:30 Uhr

Stadtteil Friedrichsbrück              Feuerwehrhaus                           14:45 - 15:00 Uhr

Stadtteil Fürstenhagen                Mehrzweckhalle                          15:15 - 15:45 Uhr

 

Folgende Annahmebedingungen sind zu beachten:

 

1. Die Annahme der Sonderabfälle erfolgt nur zu den festgelegten Zeiten an den im Fahrplan aufgeführten Standorten. Abfälle, die bereits beim Eintreffen des Entsor-gungsfahrzeuges an den Standorten abgestellt sind, werden nicht mitgenommen.

 

2. Die Annahme der Sonderabfälle aus privaten Haushaltungen erfolgt am Sammel-fahrzeug gebührenfrei.

 

3. Die Annahme der Sonderabfälle aus Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben erfolgt am Sammelfahrzeug und ist gebührenpflichtig.

 

4. Die Annahme der Sonderabfälle ist beschränkt auf 100 l bzw. 100 kg je Sammlung, das Gesamtgewicht bzw. das Gesamtvolumen eines Behältnisses darf 20 kg oder 20 l nicht übersteigen.

 

5. Nicht angenommen werden:

  • Sonderabfälle, die die Mengenbeschränkung (Nr. 4) überschreiten,
  • Sonderabfälle, die in nicht verschlossenen oder undichten Behältnissen angeliefert werden,
  • nicht näher definierbare Abfälle,
  • vermischte Sonderabfälle,
  • Hausmüll oder Sperrmüll, leere Behältnisse,
  • Autoreifen,
  • Munition, Kampfstoffe,
  • Druckgasflaschen,
  • infektiöse Abfälle
  • radioaktive Abfälle
  • Sprengstoffe

 

6. Das Umfüllen von Abfällen jeglicher Art am Fahrzeug ist nicht zulässig.

 

7. Zur Entlastung des Sondermüllfahrzeuges sollten folgende Abfälle nicht abge-  geben werden:

 

  • Dispersionsfarben:                      Abgabemöglichkeit im Eingangsbereich der Deponie „Am Breitenberg“ in Meißner-Weidenhausen, Diese Farben werden dort eingedickt (ausgehärtet über den Restmüll)

 

  • Ausgehärtete Farben

    und Lackreste:                             Entsorgung zusammen mit dem Restmüll

 

  • Entleerte Behälter:                       Entsorgung mit dem Restmüll oder ein Duales System, z.B. Grüner Punkt).

 

  • silberhaltige Fixierbänder

(in gewerblichen Großmengen): Zugelassene Entsorgungswege für Sonderabfall zur Verwertung

 

  • Altöl:                                            Rückgabe beim Händler

 

  • Altmedikamente:                          Rückgabe bei den Apotheken.

 

8. Den Anordnungen des verantwortlichen Fachpersonals am Sammelfahrzeug ist unbedingt Folge zu leisten. Es entscheidet im Einzelfall über die Annahme.

 

Termin der Schulentsorgung im gesamten Kreisgebiet: operativ während der Sammlung.

 

Bitte nutzen Sie den kostenlosen Umweltservice und sorgen Sie dafür, dass Sonderabfälle nicht unkontrolliert in die Mülltonne bzw. in die Kanalisation gelangen. Sie leisten damit einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz.

 

 

Hessisch Lichtenau, den 9. Juli 2026                    


Der Magistrat

der Stadt Hessisch Lichtenau

Im Auftrag:

gez.: Ludwig